OFD Karlsruhe, 25.8.2011, S 7177 - Karte 1

Für die Erteilung der Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 und § 4 Nr. 21 UStG sind in Baden-Württemberg folgende Landesministerien zuständig. Soweit die Aufgaben delegiert sind, ist die nachgeordnete Behörde angegeben:

§ 4 Nr. 20 UStG

Aufsichtsbehörde Nachgeordnete Behörde
   
Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
   
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport In den Landkreisen

(Bereich Volksmusik und Laientheater)

  • die Landratsämter,
  • die Großen Kreisstädte und
  • die Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 Landesverwaltungsgesetz.
  In den Stadtkreisen die Stadtverwaltungen.
   

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

(übriger Bereich)

Regierungspräsidien

(RP Freiburg Referat 22, RP Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen jeweils Referat 23)
   
Museen
   
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landesstelle für Museumsbetreuung beim Württembergischen Landesmuseum
   
Archive, wissenschaftliche Bibliotheken
   
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landesarchiv Baden-Württemberg
   
Botanische und zoologische Gärten, Tierparks
   

Ministerium für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz

In den Landkreisen

  • die Landratsämter und
  • die Großen Kreisstädte
  In den Stadtkreisen die Stadtverwaltungen.
   
Öffentliche Büchereien
   
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Regierungspräsidien (jeweils Referat 23)
   
Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst
   
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Regierungspräsidien

§ 4 Nr. 21 UStG

Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen einschließlich Ergänzungsschulen

Aufsichtsbehörde Nachgeordnete Behörde
   
Innenministerium  
   
(z.B. fachübergreifende dienstliche Fortbildung und allgemeine dienstliche Fortbildung in der Landesverwaltung)  
   
Berufliche Bildungseinrichtungen Regierungspräsidium Freiburg
   
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport  
   
Jugendkunstschulen (Referat 54 im Ministerium)  
   
allgemeinbildender und berufsbildender Schulbereich Regierungspräsidien (jeweils Referat 71)
   
Ausbildungsgänge innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des KM, für die es aber nicht unmittelbar zuständig ist (z.B. Ballettschulen) Regierungspräsidien (jeweils Referat 71)
   
Musikschulen und Privatmusikerzieher In den Landkreisen
  • die Landratsämter,
  • die Großen Kreisstädte und
  • die Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 Landesverwaltungsgesetz.
  In den Stadtkreisen die Stadtverwaltungen.
   
Fernlehrgänge (ohne Hochschulbereich) Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
   
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft  
   
(z.B. Aus- und Fortbildung im Steuerberatungsbereich sowie fachbezogene dienstliche Fortbildung)

Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Landesamt für Besoldung und Versorgung

Statistisches Landesamt
   
(z.B. Aus- und Fortbildung im Bereich gewerblicher Berufe sowie fachbezogene dienstliche Fortbildung) Regierungspräsidium Freiburg (Referat 22)
   
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst  
   
(z.B. fachbezogene dienstliche Fortbildung) teilweise Regierungspräsidien jeweils Referat 23)
   
Justizministerium  
   
zentrale Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Justizministeriums Landesjustizprüfungsamt
   
dezentrale Fortbildungsveranstaltungen der nachgeordneten Justizbehörden Verwaltungsgerichtshof, Landessozialgericht, Finanzgericht, Landesarbeitsgericht sowie die jeweiligen Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte, Generalstaatsanwaltschaften, Staatsanwaltschaften
   
Ministerium für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz  
   
(fachbezogene dienstliche Fortbildung) Landesvermessungsamt
   
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren  
   
(z.B. Aus- und Fortbildung im Bereich der heilberuflichen Tätigkeiten sowie fachbezogene dienstliche Fortbildung) Regierungspräsidium Freiburg (Referat 22)
   
bei Qualifizierungskursen für Tagespflegepersonen (Referat 23 im Ministerium)  
   
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft  
   
(fachbezogene dienstliche Fortbildung) Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Die o.g. nachgeordneten Behörden sind wie folgt zu erreichen:

Behörde Anschrift Telefon/Fax/E-Mail
     
Regierungspräsidium Bissierstraße 7 0761-208-0
Freiburg 79114 Freiburg i. Br. 0761- 394200
    poststelle@rpf.bwl.de
     
Regierungspräsidium   0721-926-0
Karlsruhe 76247 Karlsruhe 0721-926-6211
    poststelle@rpk.bwl.de
     
Regierungspräsidium Ruppmannstr. 21 0711-904-0
Stuttgart 70565 Stuttgart 0721-904-11190
    poststelle@rps.bwl.de
     
Regierungspräsidium Konrad-Adenauer-Str. 20 07071-757-0
Tübingen 72072 Tübingen 07071-757-3190
    poststelle@rpt.bwl.de
     
Landesstelle für Museumsbetreuung Dorotheenstraße 4, 0711-89535 -300
Baden-Württemberg 70173 Stuttgart 0711-89535 -301
    info@landesstelle.de
     
Landesarchiv Eugenstr. 7 0711-212-4272
Baden-Württemberg 70182 Stuttgart 0711-212-4283
    landesarchiv@la-bw.de
     
Justizministerium Urbanstr. 32 0711-279-0
Baden-Wür...

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