Im unterjährigen Reportingprozess sind die Auswirkungen in der Teilperspektive Krise ebenfalls separat darzustellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen:

  • Krisenauswirkungen, die bereits in der Planung berücksichtigt wurden

    Für die in der Planung bereits berücksichtigten Krisenauswirkungen ist auch im monatlichen Reporting eine separate Berichterstattung für die Krisenauswirkungen von Ländern/Beteiligungsgesellschaften, Unternehmensbereichen und/oder Produktgruppen/Produktlinien aufzusetzen. Die Plan/Ist-Abweichungen sind dabei zu analysieren und in den unternehmensindividuellen Terminen zum Monatsreporting zu besprechen. Dabei ist auch die Entscheidung zu treffen, ob es sich bei den jeweiligen Sachverhalten auch weiterhin um eine Krise handelt. Falls aufgrund geänderter Rahmenbedingungen keine Notwendigkeit mehr zum Krisenansatz besteht, werden die jeweiligen Daten wieder dem operativen Reporting zugeführt. Im Vergleich der Werte des operativen Reportings zu denen im Krisenreporting besteht dann eine Abweichung.

  • Krisenauswirkungen, die zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt waren

    Bei Krisenauswirkungen, die zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt waren, die aber unterjährig auftauchen, ist vom Controlling zu prüfen, ob die Werte separat ermittelbar sind. Falls dies der Fall ist, sind die Werte für die jeweilige Krisenauswirkung separat aufzubereiten. In den unternehmensindividuellen Terminen zur Durchsprache des Monatsreportings sind die Rahmenbedingungen und Werte des jeweiligen Krisenthemas zu besprechen. Dabei ist auch die Entscheidung zu treffen, ob es sich bei den jeweiligen Sachverhalten um eine Krise handelt. Ebenfalls ist die Dauer des Krisenreportings festzulegen. Die Krisendarstellung kann entweder beginnend mit dem aktuellen Monatsreporting erfolgen oder rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Entstehung. Dies ist auch davon abhängig, ob die Daten rückwirkend ermittelt werden können. Wenn alle Fragestellungen geklärt sind, werden die jeweiligen Daten dem Krisenreporting zugeführt. Im Vergleich der Werte des operativen Reportings zu denen im Krisenreporting besteht dann eine Abweichung. Der oben aufgeführte Prozess ist in Abb. 1 zusammengefasst darstellt.

Abb. 1: Prozess der Krisenberichterstattung

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