Nicht immer sind Kunden des Unternehmens, die von einer Krise betroffen sind, direkt im Krisengebiet ansässig. Die Betroffenheit kann auch dadurch entstehen, dass ein deutscher Kunde seine Leistungen vorwiegend im Krisengebiet erbringt. Wenn dieser Markt entfällt, der Kunde vielleicht mit wesentlichen Forderungsausfällen zu kämpfen hat, kann das Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit des deutschen Kunden haben. Das wiederum kann die Werthaltigkeit der Forderungen des Unternehmens gegen diesen deutschen Debitor reduzieren.

Eine solche indirekte Betroffenheit eines Debitors ist in der Buchhaltung meist nur schwer zu erkennen. Für die Einschätzung ist die Zusammenarbeit, vor allem meist der Vertriebsabteilung, notwendig. Diese sollten die Abhängigkeiten ihre Kunden vom Krisengebiet kennen. Das gilt auch für die Einschätzung, ob die entstandene Krise den eigenen Kunden soweit schwächt, dass die offenen Forderungen gefährdet sind. Ist der Anteil des Geschäftes des Kunden im Krisengebiet nur unwesentlich, kann dieser i. d. R. die Verluste aus der Krise selbst verarbeiten, die eigenen Forderungen sind wahrscheinlich nicht gefährdet.

 
Hinweis

Zahlungskonditionen anpassen

Ist ein Kunde des Unternehmens von Krisen betroffen und ist die Abhängigkeit bedrohlich, muss über die Zahlungskonditionen diskutiert werden. So kann bei signifikanter Bedrohung die Belieferung dieses indirekt betroffenen Kunden nur noch gegen Vorauskasse erfolgen. Die Buchhaltung weist den Verkäufer auf die notwendige Änderung hin.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge