Bei einer Zession (Sicherungsabtretung) werden einem Gläubiger (Zessionar) zur Sicherung seiner Forderungen vom Schuldner (Zedent) Forderungen oder Rechte, die dieser gegenüber einem Dritten besitzt, übertragen. Bei der Forderungsabtretung handelt es sich um eine fiduziarische Sicherheit, da die Zession unabhängig vom Fortbestand eines gesicherten Anspruchs ist. Mögliche abtretbare Rechte sind dabei z. B. Rechte aus Gesellschaftsverhältnissen, aus Miet- und Pachtverträgen sowie aus Lohn- und Gehaltsforderungen. Die größte praktische Relevanz weist die Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf. Die übertragenen Forderungen können dabei sowohl schon entstanden sein als auch erst zukünftig entstehen (Vorausabtretung). Wichtig bei der Übertragung zukünftiger Forderungen ist, dass die einbezogene Forderung nach Gegenstand und Umfang klar bestimmbar ist. Die Zession wird durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar, ohne Mitwirken eines Dritten geschlossen, wobei der Zessionar Forderungen gegenüber dem Zedent besitzt und zur Sicherung dieser Forderungen eine Zession vereinbart. Die Sicherungszession ersetzt jedoch nicht die Hauptforderung, so dass diese uneingeschränkt bestehen bleibt. Der Drittschuldner, gegenüber dem der Zedent zuvor Ansprüche besaß, hat nun die an ihn gestellten Forderungen an den Zessionar zu leisten. Der Sachverhalt ist in Abb. 14 dargestellt.

Abb. 14: Sicherungszession

Für den Zessionsvertrag existieren keine gesetzlichen Vorgaben, in der Regel wird er jedoch schriftlich verfasst. Die Zession entspricht bezüglich ihrer rechtlichen Gestaltung und ihres wirtschaftlichen Gehaltes der Sicherungsübereignung beweglicher Gegenstände.

Während bei der Sicherungsübereignung bewegliche Sachen als Sicherungsgegenstände dienen, werden bei der Sicherungszession Forderungen und andere Rechte als Sicherungsinstrumente eingesetzt. Der Kreditnehmer tritt als Zedent seine Forderungen in einem formfreien Abtretungsvertrag an den Kreditgeber als Zessionar ab. Dabei können sowohl bereits bestehende als auch zukünftige Forderungen abgetreten werden. Allerdings darf der Zessionar nur im Rahmen des Sicherungszwecks über die Forderungen verfügen.

Es existieren nach Abb. 15 verschiedene Formen der Zession:

Abb. 15: Zessionsarten

  • Offene Zession: Bei der offenen Zession wird dem Drittschuldner mitgeteilt, dass der Zedent seine Forderungen an den Zessionar abgetreten hat. Der Drittschuldner kann jetzt seine Schuld nur noch gegenüber dem Zessionar begleichen. In der Praxis lässt sich der Zessionar den Empfang der Mitteilung aus Beweisgründen bestätigen.
  • Stille Zession: Wird dem Drittschuldner die Abtretung der Forderung nicht angezeigt, spricht man von einer stillen Zession. In diesem Fall muss er seine Schuld gegenüber dem Zedenten begleichen. Dieser ist jedoch verpflichtet, die eingegangene Zahlung an den Zessionar weiterzuleiten. Abtretbar sind einzelne Forderungen (Einzelzession) oder Forderungsmehrheiten aus laufenden Geschäftsbeziehungen (Global- oder Mantelzession).
  • Einzelabtretung: Im Rahmen einer Einzelabtretung wird eine einzelne Forderung des Zedenten gegenüber einem Drittschuldner an den Zessionar abgetreten. Diese Form der Zession wird entweder zur Sicherung eines einmaligen, kurzfristigen Kredites oder als Bevorschussung einer einzelnen Forderung verwendet.
  • Rahmenabtretung: Die Rahmenabtretung wird zur Sicherung eines i. d. R. langfristigen, betragsmäßig hohen Kredites herangezogen, dessen einzelne Forderungen unterschiedlich fällig sind. Sie wurde eingeführt, um bei Begleichung einer Forderung keine Änderungen an dem Abtretungsvertrag vornehmen zu müssen. Es haben sich zwei unterschiedliche Formen der Rahmenabtretung herausgebildet: Mantel- und Globalzession.

Bei der Mantelzession tritt der Zedent mehrere Einzelforderungen an den Zessionar ab. Dabei wird die Verpflichtung eingegangen stets eine bestimmte Höhe an laufenden Forderungen abzutreten und stets neue Forderungen an den Zessionar einzureichen, wenn die alten Forderungen aufgrund der Bezahlung erloschen sind. Zum Austausch abgelaufener Forderungen verpflichtet sich der Zedent, neu entstandene Forderungen direkt an den Zessionar abzutreten. Der eigentliche Übergang der Forderungen an den Zessionar erfolgt erst bei Übergabe einer Debitorenliste, in der alle Schuldner eingetragen sind, bzw. einer Rechnungsliste. Durch die wiederholte Abtretung von Forderungen durch die Einreichung von Listen wird bei der Mantelzession sichergestellt, dass immer ein bestimmter vereinbarter Gesamtbetrag an Forderungen abgetreten ist, der der zu sichernden Kredithöhe entspricht. Die Abtretung erfolgt bei der Mantelzession mit der Einreichung der Listen, deswegen hat der Zedent hier die Möglichkeit, die Forderungen zu selektieren, die er abtreten will.

Bei der Globalzession werden sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen einen bestimmten Kundenkreis (Forderungsmehrheiten) abgetreten. Hier werden abgelaufene Forderungen also ebenfalls durch...

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