Die Anschaffungskosten eines E-Autos sind für Käufer häufig ein K.o.-Kriterium. Ist es richtig, nur diese Einmalzahlung ins Kalkül zu ziehen? Die Frage kann ganz eindeutig mit Nein beantwortet werden. Insbesondere im Zusammenhang mit Fahrzeugen spielen der Verbrauch und weitere Betriebskosten eine entscheidende Rolle. Jeder der schon einmal eine Investitionsrechnung durchgeführt hat, weiß, dass sich bei Zugrundelegung aller rechenbaren Größen oft überraschende Ergebnisse präsentieren. 

Um eine Aussage zur potenziellen Vorteilhaftigkeit von E-Mobilität, Hybriden bzw. Diesel oder Benzinern treffen zu können, müssen die einzelnen Alternativen genau verglichen werden. Dazu wiederum muss umfangreiches Zahlenmaterial herangezogen werden:

  • Anschaffungspreis: Der Anschaffungspreis hat einen entscheidenden Einfluss auf den Vergleich. Er reduziert sich im Falle von E-Autos sowie Hybriden i. d. R. um den Umweltbonus.
  • Ladestation oder Wall Box: Wer sich ein E-Auto anschafft, benötigt zusätzliche Infrastruktur, die bei Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren nicht benötigt wird. Dadurch steigen die Anschaffungskosten im Kontext der E-Mobilität.
  • Wiederverkaufswert: Wer das Auto nach einer bestimmten Zeit veräußern will, muss den Wiederverkaufswert berücksichtigen. Der wiederum hängt u. a. vom Alter und Zustand des Fahrzeugs ab. Nach ersten Prognosen sollen E-Autos im Schnitt 20 % mehr bringen als herkömmliche Fahrzeuge. Das kann sich jedoch jederzeit ändern.
  • Nutzungsdauer in Jahren: Auch der Zeitraum, in dem das Fahrzeug gefahren wird, muss ins Kalkül gezogen werden.
  • Miete der Batterie: Für einzelne E-Autos kann die Batterie gemietet werden. Für den Zeitraum der Nutzung wären die damit verbundenen Kosten zu ermitteln und zu den Anschaffungskosten zu addieren.
  • KFZ-Steuern: E-Autos profitieren von Steuerbefreiung bzw. -vergünstigungen. Dagegen müssen insbesondere Diesel-Fahrer für diese Position oft tief in die Tasche greifen.
  • Versicherung: Der Abschluss einer KFZ-Versicherung ist für jedes zugelassene Auto Pflicht. Die Beitragshöhe ist vom Fahrzeugtyp und den Schadenfreiheitsrabatten des Halters abhängig. Das gilt sowohl für E-Autos als auch für Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren.
  • Wartung/Reparaturen: Insbesondere die Position Instandhaltung lässt sich nur schwer voraussagen. E-Autos sollen, was die Wartung anbelangt, günstiger sein als Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren.
  • Kapitalkostensatz: Zinsen, die im Falle einer Fremdfinanzierung für Kredite zu zahlen sind, bzw. entgangenen Zinsgewinne, müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Kraftstoffverbrauch: Der Verbrauch hängt von der Fahrleistung, d. h. von der durchschnittlichen Fahrstrecke ab, die mit dem Fahrzeug zurückgelegt werden soll sowie den technischen Voraussetzungen des Automobils ab. Beim Verbrauch bezogen auf 100 km gibt es Herstellerangaben, die zu Berechnungen herangezogen werden können – oder man greift im Falle von Benzin- oder Dieselfahrzeuge auf eigene Erfahrungswerte zurück.
 
Hinweis

Ein Elektrofahrzeug ist nach § 9 Abs. 2 KraftStG ein Fahrzeug, dessen Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren gespeist wird. Bei einem Hybridantrieb hat der PKW neben einem Elektromotor zusätzlich einen Verbrennungsmotor. Hier ist zu differenzieren, ob beide Antriebe für sich allein einsetzbar sind oder ob eine Antriebsart lediglich als Reichweitenverlängerer eingesetzt wird.

Die Liste der Einflussfaktoren ist recht umfangreich. Es ist dennoch kein Problem, diese mit Hilfe der Tabellenkalkulation Microsoft Excel zu verdichten. Schwieriger ist es, die Informationen zusammenzutragen.

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