Die Höhe der Kosten eines Unternehmens ist die Grundlage für die Kalkulation der Preise. Um vergleichbar mit den Konkurrenten zu bleiben und entsprechend erfolgreich am Markt zu sein, können nur betriebsbedingte Verbräuche berücksichtigt werden.

Auch das Finanzamt erkennt bei der Gewinnermittlung nur solche Aufwendungen an, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Andere mindern zwar den Kontostand, aber nicht den zu versteuernden Gewinn.

 
Praxis-Tipp

Insolvente Unternehmen müssen nicht unbedingt verlustbringende Unternehmen sein

Wird aus anderen Gründen als für die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen Geld verwendet, z. B. für hohe Investitionen in nicht betriebsnotwendige Grundstücke, so kann die Zahlungsunfähigkeit eintreten, obwohl das Unternehmen mit Gewinn arbeitet. Die Liquidität hängt zwar mit dem Erfolg des Unternehmens zusammen, kann jedoch unabhängig davon schwanken.

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