Rz. 18

Eine Aufbereitung der Konzern-GuV ist für den externen Analysten aufgrund des Nebeneinanders von Gesamt- und Umsatzkostenverfahren und mangelnden Informationen zur Überführung kaum möglich und wenig sinnvoll.

 

Rz. 19

Informativer erscheint eine Bereinigung des Jahresergebnisses um verdeckte Ergebnisanteile, die nicht den tatsächlichen Erfolg des Jahres widerspiegeln und im Wesentlichen aus dem Konzernanhang zu entnehmen sind.[1] Zudem ist gerade im Konzernabschluss zu bedenken, welche erfolgsneutral erfassten Bestandteile aus Sicht der Analyse in das Ergebnis umgegliedert werden sollten und welche tatsächlich als "erfolgsneutral" angesehen werden sollen. Nach HGB betrifft dies insbesondere die Effekte aus der Währungsumrechnung der nicht in EUR bilanzierenden Tochterunternehmen, nach IFRS gibt es darüber hinaus noch weitere Sachverhalte, die zu prüfen sind. Wichtig ist dabei der Blickwinkel der Betrachtung – aus Sicht der Anteilseigner oder aus Sicht der übrigen Stakeholder – um zu wissen, ob eine Betrachtung ohne nicht beherrschenden Anteilseigner oder eine Gesamtbetrachtung erfolgen muss.[2]

 

Rz. 20

Ebenfalls möglich ist eine strukturelle Erfolgsanalyse mit einer Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten nach den Kriterien der Regelmäßigkeit, Periodenbezogenheit und Betriebsbezogenheit oder nach Unternehmenssegmenten.[3]

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