Rz. 15
Bevor mit der Konzernabschlussanalyse begonnen wird, sollten die wichtigsten Eckdaten in einer Checkliste erfasst werden, um sich einen ersten Eindruck von dem zu analysierenden Konzern zu verschaffen. Diese Checkliste könnte z. B. folgende Punkte umfassen:[1]
A. | Größe, Struktur und Konsolidierungskreis
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B. | Gesetzliche Grundlage, Ansatz- und Bewertungsmethoden, Nutzung von Einschätzungsspielräumen
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C. | Konsolidierungstechnik
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D. | Sonstiges
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Sofern vorhanden, sollten die Daten nicht nur aus den Jahresabschlüssen, sondern ebenfalls aus den Quartals- bzw. Zwischenabschlüssen berücksichtigt werden.
Rz. 16
Sämtliche Ansatz- und Bewertungswahlrechte können im Konzernabschluss grundsätzlich unabhängig von ihrer Ausübung im Einzelabschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheitlichkeit entschieden werden, sodass dieselben Sachverhalte im Einzel- und Konzernabschluss unterschiedlich dargestellt werden können (§§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB, IFRS 10.B87). Deshalb sollte im Rahmen einer umfassenden Konzernabschlussanalyse gleichzeitig eine Analyse der Einzelabschlüsse besonders relevanter Konzernunternehmen vorgenommen werden.[2]
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