Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
EStG, KStG, AStG

Als weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen in der Corona-Krise sollen einige bereits länger angedachten Punkte in der Besteuerung der Unternehmen geändert werden:

  • Ein Optionsmodell soll Personengesellschaften die Besteuerung als eine Körperschaft eröffnen.
  • Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG soll vom 3,8-fachen auf das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht werden.
  • Für digitale Wirtschaftsgüter ist an eine Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten gedacht.
  • Die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG soll rechtssicherer gestaltet werden (Teil der sog. ATAD-Umsetzung).
2020 ? Arbeitstitel: Kleine Unternehmenssteuerreform

Regierungsbeschluss v. 8.3.2020.

Die Umsetzung erfolgte im Rahmen anderer Gesetze in 2020 und 2021.

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