Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§ 18 Abs. 2 UStG | Die für neu gegründete Unternehmen bisher geltende monatliche Abgabepflicht für Voranmeldungen in den ersten beiden Jahren wird ausgesetzt. Für Existenzgründer besteht damit nur noch die Pflicht vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, sofern die Umsatzsteuer unter 7.500 EUR bleibt. Dies gilt zunächst begrenzt für die Jahre 2021 bis 2026. | 1.1.2021 | Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz - BEG III) vom 22.11.2019 | Verkündet am 28.11.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1746. |
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