Rz. 57

Bei der Buchungstechnik ohne gesonderte Provisionsabrechnung werden sämtliche Bewegungen zwischen Kommittent und Kommissionär mit einem Wert nach Abzug der Provision angesetzt, d. h., dass hinsichtlich des Erfolges eine Nettodarstellung erfolgt. Diese Buchungstechnik kann zwar einfacher sein, jedoch wird dagegen die Übersicht über die einzelnen Aufwendungen und Erträge geringer, weshalb diese Technik weniger zu empfehlen ist.

 

Rz. 58

Folgende Geschäftsvorfälle fallen (ähnlich wie unter 3.1.1) an (alle Werte sind netto, ggf. zuzüglich angenommenen 10 % Umsatzsteuer):

  1. Der Kommittent kauft Waren für 30.000 EUR (netto) ein.
  2. Der Kommittent schließt mit dem Kommissionär einen Kommissionsvertrag und übergibt diesem Ware im Einkaufswert von 10.000 EUR, die der Kommissionär für 18.000 EUR verkaufen soll. Ohne gesonderte Abrechnung soll der Kommissionär 15 % Provision erhalten.
  3. Der Kommissionär verkauft die Waren zum angegebenen Preis und macht dem Kommittent darüber eine Mitteilung und erstellt eine komplette Abrechnung.
  4. Der Kommissionär überweist den offenen Betrag.

Buchungen beim Kommittenten

 
So buchen Sie richtig

1. Buchungssatz:

Wareneinkauf

30.000

Vorsteuer

3.000

an Verbindlichkeiten

33.000

Mit diesem – für ein Kommissionsgeschäft unspezifischen Buchungssatz – wird lediglich der Wareneinkauf beim Kommittenten erfasst.

 
So buchen Sie richtig

2. Buchungssatz:

Konsignationsware

10.000

an Wareneinkauf

10.000

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit sollte jene Ware, die sich außerhalb der eigenen Lager befindet, auf einem gesonderten Konto festgehalten werden; es handelt sich bei diesem Buchungssatz um einen reinen Aktivtausch. Diese Buchung kann bei einer entsprechenden Lagerbuchhaltung auch durch einen entsprechenden Eintrag in der Lagerkartei (Lagerbuchführung) ersetzt werden, da sich der Ausweis im Jahresabschluss durch diese Buchung nicht verändert. – Der erste und zweite Buchungssatz entsprechen der Buchungsvariante mit gesonderter Berechnung der Provision.

 
So buchen Sie richtig

3. Buchungssatz:

Kommissionär

16.830

an Kommissionserlöse

15.300

an Mehrwertsteuer

1.530

Da die Verkaufsmitteilung des Kommissionärs nun gleichzeitig auch eine vollständige Abrechnung beinhaltet, bucht der Kommittent als Erlös nur noch den Erlös nach Abzug der in Rechnung gestellten Provision.

 
So buchen Sie richtig

4. Buchungssatz:

Bank

16.830

an Kommissionär

16.830

Der Eingang des Geldes vom Kommissionär führt zum Ausgleich des entsprechenden Kontokorrentkontos.

Buchungen beim Kommissionär

 
So buchen Sie richtig
  1. Kein Buchungssatz, da kein Geschäftsvorfall beim Kommissionär
 
So buchen Sie richtig

2. Buchungssatz:

Konsignationswarenbestand

15.300

an Waren-Verrechnung

15.300

Der Kommissionär wird ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit den Eingang der Kommissionsware auf dem Konto "Konsignationswarenbestand" erfassen. Da der Kommittent jedoch wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer der Waren bleibt, erfolgt die Gegenbuchung auf dem Konto "Waren-Verrechnung", welches das Bestandskonto korrigiert. Im Gegensatz zu der Variante mit gesonderter Provisionsabrechnung wird hier als Wert der Ware jedoch nur der festgesetzte Verkaufspreis abzüglich der vereinbarten Provision genommen.

 
So buchen Sie richtig

3. Buchungssatz:

a) Bank

19.800

an Kommissionserlöse

18.000

an Mehrwertsteuer

1.800

Der Warenverkauf durch den Kommissionär wird bei diesem wie ein normaler Warenverkauf gebucht. Sofern der Kommissionär noch weitere Geschäfte tätigt, ist die Einrichtung eines gesonderten Kontos "Kommissionserlöse" ratsam. Das Ersetzen eines Erlöskontos durch das Konto "Konsignationswarenbestand" scheitert nur daran, dass dieses Konto nicht zur Aufzeichnung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage dienen kann.

 
So buchen Sie richtig

b) Waren-Verrechnung

15.300

Vorsteuer

1.530

an Kommittent

16.830

Der Kommissionär erstellt für den Kommittenten eine Abrechnung, die ungefähr folgendes Aussehen haben kann:

 
Verkauf Ihrer Ware 18.000
./. meine Provision 2.700
Netto-Erlös 15.300
zuzüglich Mehrwertsteuer 1.530
Ihre Forderung 16.830

Aufgrund dieser Abrechnung bucht sich der Kommissionär eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kommittenten ein, die Mehrwertsteuer (es ist zu beachten, dass es sich hier um eine Gutschrift i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG gegenüber dem Kommittenten handelt!) wird als Vorsteuer gebucht; als Zeichen, dass die Ware abgegangen ist, wird das Verrechnungskonto um den Nettobetrag verringert.

 
So buchen Sie richtig

4. Buchungssatz:

Kommittent

16.830

an Bank

16.830

Diese Buchung gibt die Banküberweisung an den Kommittenten wieder.

 
So buchen Sie richtig

5. Buchungssatz:

Kommissionserlöse

15.300

an Konsignationswarenbestand

15.300

Mit dieser letzten Buchung wird wiederum der Konsignationswarenbestand kontenmäßig ausgeglichen. Die Provisionserlöse in Höhe von 2.700 EUR verbleiben bei dieser Buchungstechnik als Saldo auf dem Konto "Kommissionserlöse".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge