Rz. 52

Die Buchungstechnik im Zusammenhang mit Kommissionsgeschäften ist grundsätzlich nicht problematisch. Soweit hier Spezifika bestehen, resultieren diese im Wesentlichen daraus, dass die Kommissionsware beim Kommittenten zu bilanzieren ist, und dass ein umsatzsteuerrelevanter Geschäftsvorfall erst mit Abschluss des Drittgeschäftes entsteht. Für die Buchung von Kommissionsgeschäften ist deshalb die bilanz- und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung als Voraussetzung anzusehen.

 

Rz. 53

Unabhängig davon, dass die Buchhaltungspraxis verschiedene Spielarten der Kommissionsbuchungstechnik hervorgebracht hat, welche auf unterschiedlichen organisatorischen Voraussetzungen und/oder Notwendigkeiten der verwendeten Buchungssysteme (z. B. EDV-Systeme, Systeme der Lagerbuchhaltung, Fakturierungssystem) beruhen, kann man im Wesentlichen 2 Varianten erkennen. Die beiden Varianten kommen durch unterschiedliche Fakturierung der Kommissionsgeschäfte, insbesondere der dem Kommissionär zustehenden Provision, zustande.

 

Rz. 54

Weitere Unterschiede können in der buchtechnischen Behandlung der Kommissions- (Konsignations-)waren bestehen. Auch Besonderheiten im Ablauf des Kommissionsgeschäftes bedingen selbstverständlich deren Darstellung in der Buchhaltung.

5.1 Verkaufskommission

5.1.1 Buchungstechnik mit gesonderter Provisionsabrechnung

 

Rz. 55

Folgende Geschäftsvorfälle fallen an (alle Werte sind netto, ggf. zuzüglich angenommenen 10 % Umsatzsteuer):

  1. Der Kommittent kauft Waren für 30.000 EUR (netto) ein.
  2. Der Kommittent schließt mit dem Kommissionär einen Kommissionsvertrag und übergibt diesem Ware im Einkaufswert von 10.000 EUR, die der Kommissionär für 18.000 EUR verkaufen soll. Nach gesonderter Abrechnung soll der Kommissionär 15 % Provision erhalten.
  3. Der Kommissionär verkauft die Waren zum angegebenen Preis und macht dem Kommittent darüber eine Ausführungsanzeige.
  4. Der Kommissionär überweist den offenen Betrag unter Abzug seiner Provision und erstellt dem Kommittenten eine gesonderte Provisionsrechnung.

Buchungen beim Kommittenten

 
So buchen Sie richtig

1. Buchungssatz:

Wareneinkauf

30.000

Vorsteuer

3.000

an Verbindlichkeiten

33.000

Mit diesem – für ein Kommissionsgeschäft unspezifischen Buchungssatz – wird lediglich der Wareneinkauf beim Kommittenten erfasst.

 
So buchen Sie richtig

2. Buchungssatz:

Konsignationsware

10.000

an Wareneinkauf

10.000

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit sollte jene Ware, die sich außerhalb der eigenen Lager befindet, auf einem gesonderten Konto festgehalten werden; es handelt sich bei diesem Buchungssatz um einen reinen Aktivtausch.

Diese Buchung kann bei einer entsprechenden Lagerbuchhaltung auch durch einen entsprechenden Eintrag in der Lagerkartei (Lagerbuchführung) ersetzt werden, da sich der Ausweis im Jahresabschluss durch diese Buchung nicht verändert.

 
So buchen Sie richtig

3. Buchungssatz:

Kommissionär

19.800

an Umsatzerlöse

18.000

an Mehrwertsteuer

1.800

Das Konto "Kommissionär" stellt ein Kontokorrentkonto dar, über welches alle Geschäftsvorfälle mit dem Kommissionär gebucht werden, soweit sie die vereinbarten Kommissionsgeschäfte betreffen. Die Buchung wird aufgrund der Umsatzmitteilung des Kommissionärs vorgenommen; diese Umsatzmitteilung enthält bereits die Gutschrift für die abgesetzten Waren sowie die Abrechnung (Gutschrift) der Umsatzsteuer.

 
So buchen Sie richtig

4. Buchungssatz:

Bank

16.830

Provisionsaufwand

2.700

Vorsteuer

270

an Kommissionär

19.800

Bei Eingang des um den Provisionsaufwand verminderten Forderungsbetrages wird das Kontokorrentkonto glattgestellt und der Aufwand nebst Vorsteuer erfasst.

Buchungen beim Kommissionär

 
So buchen Sie richtig
  1. Kein Buchungssatz, da kein Geschäftsvorfall beim Kommissionär
 
So buchen Sie richtig

2. Buchungssatz:

Konsignationswarenbestand

18.000

an Waren-Verrechnung

18.000

Der Kommissionär wird ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit den Eingang der Kommissionsware auf dem Konto "Konsignationswarenbestand" erfassen. Da der Kommittent jedoch wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer der Waren bleibt, erfolgt die Gegenbuchung auf dem Konto "Waren-Verrechnung", welches das Bestandskonto korrigiert. Auch in diesem Fall kann der Buchungssatz durch eine entsprechende Erfassung in einer Lagerbuchführung (ohne Buchung in der Finanzbuchhaltung) ersetzt werden; ein vollständiger Verzicht ist nicht ratsam.

 
So buchen Sie richtig

3. Buchungssatz:

a) Bank

19.800

an Kommissionserlöse

18.000

an Mehrwertsteuer

1.800

Der Warenverkauf durch den Kommissionär wird bei diesem wie ein normaler Warenverkauf gebucht. Sofern der Kommissionär noch weitere Geschäfte tätigt, ist die Einrichtung eines gesonderten Kontos "Kommissionserlöse" ratsam. Das Ersetzen eines Erlöskontos durch das Konto "Konsignationswarenbestand" scheitert nur daran, dass dieses Konto nicht zur Aufzeichnung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage dienen kann.

 
So buchen Sie richtig

b) Warenverrechnung

18.000

Vorsteuer

1.800

an Kommittent

19.800

Aufgrund der Abrechnung mit dem Kommittenten wird die Verbindlichkeit gegenüber dem Kommittent auf dem Kontokorrentkonto "Kommitt...

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