Fraglich ist, ob ein Gesellschafter den Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 KStG selbst anfechten kann – die sog. Drittanfechtung. Da die Daten zum steuerlichen Einlagekonto in der Praxis oftmals der Höhe nach fehlerhaft erklärt und festgestellt worden sind, hätte dies den Vorteil, dass eine Drittanfechtung mangels Bekanntgabe des Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter auch nach dessen Bestandskraft gegenüber der Körperschaft noch möglich wäre. Der BFH[1] hat jedoch solch ein Drittanfechtungsrecht verneint. Die Klägerin hat diese Entscheidung allerdings mit Verfassungsbeschwerde angefochten.[2] Vergleichbare Fälle sollten damit unter Hinweis auf dieses Verfahren offen gehalten werden.

[2] BVerfG, anhängiges Verfahren, Az. 2 BvR 457/23.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge