Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung für 2019 bis zum 31.7.2020 abzugeben. Da diese Frist im Einzelfall zu knapp bemessen sein kann, gewährt das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung. Diese gilt allgemein als bis zum 28.2.2021 gewährt, sofern die Erklärung von einem Steuerberater erstellt wird.

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