Das für die Körperschaft ermittelte zu versteuernde Einkommen ist zugleich auch die Ausgangsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer. Dazu wird das körperschaftsteuerliche zu versteuernde Einkommen um spezifische gewerbesteuerliche Hinzurechnungen[1] erhöht bzw. um Kürzungen[2] gemindert. Danach ergibt sich der sog. Gewerbeertrag – die Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer.
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