Überblick

Weil Kleingewerbetreibende meist nicht gerade zu den lukrativsten Mandanten einer Steuerkanzlei zählen, steht auch die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG oftmals nicht im Fokus des Steuerberaters bzw. seiner Mitarbeiter. Dabei sind hier gezielte Gestaltungen möglich, die unter dem Strich zu deutlichen Ersparnissen führen können, z. B. die Gründung mehrerer Kleinunternehmer-Tochtergesellschaften. Ist ein Wechsel zur Regelbesteuerung wegen Überschreiten der Umsatzgrenzen zwingend, muss der Berater darauf achten, dass noch mögliche § 15a UStG-Korrekturen zugunsten des Mandanten ausgeschöpft werden. Auch steuerplanerisch ist die Kleinunternehmerregelung von Bedeutung, weil mit Hilfe einer Analyse recht genau ermittelt werden kann, ob sie für einzelne Mandanten unter dem Strich vorteilhaft ist.

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