Grundsätzlich werden durch die Regelungen des Baseler Ausschusses deutlich höhere Anforderungen hinsichtlich der Transparenz und der Kommunikationspolitik an Unternehmen gestellt. Dies stellt das Controlling in Bezug auf den Einsatz von geeigneten Controllinginstrumenten und die Gestaltung und Pflege der Kommunikation mit den Banken bzw. Ratingagenturen vor zusätzliche Aufgaben. Die bankenseitig gestiegenen Informationserfordernisse sind zwangsläufig durch die kreditsuchenden Unternehmen zu befriedigen und haben diese zu einer entsprechenden Anpassung ihrer Fähigkeiten zur Informationsbereitstellung veranlasst. Das angelegte Niveau an Transparenz geht dabei deutlich über die Bereitstellung des Jahresabschlusses hinaus.

Die gestiegene Berücksichtigung der Transparenz eines Unternehmens auf Seiten der Bank bietet jedoch für das jeweilige Unternehmen einen wesentlichen Ansatzpunkt für die positive Beeinflussung seines Ratingergebnisses. Hauptaufgabe des Controllings ist in diesem Zusammenhang die Bereitstellung von Informationen im Rahmen des Ratingverfahrens sowie die Abstimmung mit den Mitarbeitern der Kreditinstitute bzw. Ratinganalysten.

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