Die Hauptaufgabe der finanziellen Unternehmensführung und damit auch des Finanzcontrollings als einem Teil des gesamtunternehmensbezogenen Controllings liegt in der Sicherstellung der Liquidität, verstanden als die Fähigkeit des Unternehmens, zu jedem Zeitpunkt die zwingend fälligen Auszahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können. Die Liquiditätssicherung ist als strenge Nebenbedingung des Rentabilitätsstrebens anzusehen, denn Zahlungsunfähigkeit führt als Insolvenzgrund neben der Überschuldung bei Kapitalgesellschaften i. d. R. zum Ende der Unternehmensexistenz.

Damit wird die Aufrechterhaltung der Liquidität zu einer entscheidenden Aufgabe der Unternehmensführung. Zudem hat die Erhaltung dieser ständigen Zahlungsbereitschaft und des finanziellen Gleichgewichts bei gleichzeitiger Beachtung des Rentabilitätszieles zu erfolgen.[1]

Das Finanzcontrolling unterstützt die Unternehmensführung bei einer kostenoptimalen Finanzierung, welche auch die Autonomie des Unternehmens berücksichtigt. Neben der Entscheidung über den grundlegenden Einsatz alternativer Finanzierungsinstrumente ist auch die Auswirkung anderer unternehmerischer Entscheidungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Regelungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht haben hierbei grundsätzlich zu einem Paradigmenwechsel geführt.

Mittels Kennzahlen und Management-Tools ermöglicht es das Controlling der Unternehmensführung, das Unternehmen vor diesem Hintergrund optimal zu steuern. Im Rahmen der Corporate-Governance-Diskussion wurde zudem neben dem Vorstand auch der Aufsichtsrat stärker in die Pflicht (und Haftung) genommen.[2] Dieser hat nicht nur Geschäfte von grundlegender Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens von seiner Zustimmung abhängig zu machen (Ziffer 3.3. des DCGK); zudem ist in Ziffer 5.3.4 angeraten, dass dieser sich in Ausschüssen ebenfalls – und damit konzentriert – mit dem Thema der Finanzierung beschäftigt.

Nachfolgend werden die Möglichkeiten vorgestellt, wie sich Vorstand und Aufsichtsrat mit Hilfe eines Kennzahlensystems einen laufenden Überblick über die Liquidität und Finanzierungsstruktur des Unternehmens verschaffen können und wie die Bonität – und damit das Kreditrisiko – aus der Perspektive eines Externen ermittelt werden kann.

[1] Vgl. Gutenberg, S. 1.
[2] Zur Bedeutung des § 90 Abs. 1 S. 1 AktG hinsichtlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung für den Aufsichtsrat vgl. Diederichs/Kißler, 2008, S. 51 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge