Bei einer Betriebs- oder Anteilsveräußerung gegen wagnisbehaftete wiederkehrende Bezüge gesteht die Rechtsprechung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht (sog. Veräußererwahlrecht) zu: Er kann wählen zwischen einer

  • tarifbegünstigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns im Zeitpunkt der Veräußerung und einer
  • verzögerten sukzessiven Besteuerung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit im jeweiligen Jahr des Zuflusses.[1]

     
    Hinweis

    Grund für das Wahlrecht

    Das Wahlrecht zugunsten der Zuflussbesteuerung wird damit begründet, dass der Veräußerer häufig nicht über Mittel verfügt, um den Barwert der Veräußerungsrente versteuern zu können.[2]

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