Wenn noch nicht feststeht, ob jeder Gast am Tisch einer Gaststätte für sich bezahlt oder ob die komplette Rechnung von nur einer Person beglichen wird, lässt der Kellner zunächst eine Zwischenrechnung ausdrucken. Auf dieser Zwischenrechnung sind alle Leistungen des betreffenden Tisches aufgeführt, die der Kellner beim Abkassieren der einzelnen Gäste handschriftlich kennzeichnet. Nach der Bezahlung sollte er dann die endgültige Rechnung im System anfordern. Erst dann wird der Umsatz in der Kassenzeile und im Finanzbericht endgültig erfasst.

Sitzt nur ein einziger Gast am Tisch, so stellt sich die Frage, wer die Zeche begleicht, nicht. Eine über diesen Umsatz ausgestellte Zwischenrechnung, gibt Anlass zum Nachdenken. Manche Kellner erstellen jedoch auch Zwischenrechnungen, wenn die Zahlungsweise (bar oder EC-Karte) noch nicht feststeht.

Bleibt die Zwischenrechnung nach Weggang der Gäste auf dem Tisch liegen oder wird auf die Aushändigung einer End-Rechnung verzichtet, besteht je nach System die Möglichkeit, den Gesamtbetrag in vereinfachter Form zu stornieren. Für eine solche Korrektur sind, vergleichbar einem Sofortstorno, keine besonderen Zugangsberechtigungen erforderlich. Wird diese Stornierung von einem Angestellten vorgenommen, hat neben dem Fiskus, auch der Unternehmer das Nachsehen.

Eine Zwischenrechnung kann aussehen wie eine normale Rechnung.

Registrierkassen erlauben fast immer, das Erscheinungsbild und den entsprechenden Textzusatz "Zwischenrechnung" so zu verändern bzw. anzugleichen, dass äußerlich keine Unterschiede gegenüber einer normalen Rechnung mehr erkennbar sind.

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