Werden ein oder mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme verwendet, sind diese grundsätzlich zur Aufzeichnung sämtlicher Erlöse zu verwenden.

Jede einzelne Kasse ist für sich abzustimmen (s. o.).

 
Achtung

"Offene Ladenkasse" und PC-Kassensystem

Die gleichzeitige Verwendung einer "offenen Ladenkasse" und eines PC-Kassensystems ist grundsätzlich nicht möglich.

Nur für räumlich oder organisatorisch eindeutig abgrenzbare Bereiche können beide Systeme nebeneinander verwendet werden (z. B. Ladengeschäft mit PC-Kasse und Marktstand mit "offener Ladenkasse").

 
Achtung

Wiegesysteme

Auch Waagen gelten als Kassensysteme. Waagen ohne Registrierfunktion gelten als "offene Kasse" und können neben einer "offenen Ladenkasse" verwendet werden. Erfüllt die Waage die Voraussetzung einer elektronischen Registrierkasse (= mit Speicher), ist die Verwendung einer "offenen Ladenkasse" unzulässig.

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