Statt Barzahlung wird häufig die Giro- bzw. Debitkarte als Zahlungsmittel eingesetzt. Die Besonderheit ist, dass die Zahlung mit der Karte und die Gutschrift auf dem Bankkonto zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen. Wenn der Unternehmer Zahlungen mit Giro-/Debitkare erhält, erfolgt also die Gutschrift auf dem Bankkonto zu einem späteren Zeitpunkt. Für diese Übergangszeit entsteht eine "Forderung aus Lieferungen und Leistungen". Da diese Forderung nur bis zur Gutschrift auf dem Konto besteht, ist es besser, für diese Übergangszeit ein gesondertes Konto anzulegen (z. B. Konto "Giro-/Debitkartenabrechnung" 1723 beim SKR 03 bzw. 3609 beim SKR 04).

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