Friseurbetriebe benutzen für die Abrechnung mit ihren Kunden oft sog. Bedienerzettel oder nutzen hierfür eine spezielle Friseursoftware. Einzeln aufgeführt werden neben der erbrachten Dienstleistung auch der Warenverbrauch im Kabinett und die Verkaufswaren. Diese Unterlagen sind zwingend aufzubewahren.

Die Preise der im Kabinett eingesetzten Produkte sind meist nicht mit den Verkaufspreisen identisch. Nicht immer wird bereits beim Einkauf der Artikel zwischen Kabinett- und Verkaufsware aufgeteilt. Vielfach ist jedoch aus der Wareneingangsrechnung der spätere Verwendungszweck erkennbar. Auch die Größe der Gebinde kann einen Anhaltspunkt hierfür liefern. Bei einer Umsatzverprobung ist es aufgrund der unterschiedlichen Aufschlagssätze entscheidend, ob Waren im Kabinett verbraucht oder über die Verkaufstheke an die Kunden weitergegeben werden. Welche Waren verkauft oder im Kabinett verbraucht werden, ist aus diesen Gründen im eigenen Interesse entsprechend zu dokumentieren.

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