Wird im Betrieb eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder ein anderes elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet, so werden alle Barverkäufe automatisch einzeln erfasst. Das eingesetzte System muss auch technisch dazu in der Lage sein, diese Journaldaten zu speichern und vorzuhalten. Die Frage nach der Zumutbarkeit stellt sich bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nicht.

Die verwendete Apothekensoftware ist regelmäßig an ein Warenwirtschaftssystem gekoppelt. Neben betriebswirtschaftlichen Auswertungen und einer permanent geführten Inventur ist ein solches ERP-System u. a. in der Lage Ladenhüter zu enttarnen sowie sinnvolle Bevorratungsvorschläge bei gängigen Artikeln oder Rücknahme- und Aussonderungsvorschläge zu unterbreiten.

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