Begriff

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in § 20 EStG geregelt. Es handelt sich um Überschuss­einkünfte. Hierdurch sollte bis zum Jahr 2008 die Frucht des Kapitals versteuert werden. Wertsteigerungen im Vermögensstamm waren nur im Ausnahmefall nach § 20 EStG anzusetzen. Es ergab sich ggf. eine Steuerpflicht nach § 23 EStG. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber diese Unterscheidung aufgegeben. Nunmehr werden auch Wertsteigerungen im Kapitalstamm nach § 20 EStG versteuert, wobei dies regelmäßig nur für Kapitalanlagen gilt, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen enthält § 20 EStG.

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