Überblick

Eigenkapital ist das Reinvermögen eines Unternehmens und damit das eingesetzte Kapital zu Buchwerten. In der Bilanz ergibt sich die Position Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva – den positiven Vermögensgegenständen) und den Schulden (Passiva – den negativen Vermögensgegenständen). Zum Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden wird als Saldo das Eigenkapital hinzugesetzt. Damit sind beide Bilanzseiten immer betragsmäßig ausgeglichen. Das Eigenkapital ist eine "Quasi-Verbindlichkeit" des Unternehmens gegenüber den Gesellschaftern. Im Unterschied zum Fremdkapital besteht aber hier keine Rückzahlungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei den unterschiedlichen Gesellschaftsformen gibt es hinsichtlich des Kapitalkontos Besonderheiten, die beachtet werden müssen. So gibt es z. B. unveränderliche und veränderliche Kapitalkonten.

Dieser Beitrag informiert zu den Besonderheiten, die es speziell bei den Kapitalkonten von Personengesellschaften gibt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Vorschriften zum Kapital sind in §§ 242, 264a, 264c u. 266 HGB; §§ 4 u. 5 EStG; § 141 AO; R 4.1 und R 4.2 EStR zu finden.

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