Zur Gruppe der Personengesellschaften zählen die

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG (offene Handelsgesellschaft), auch als GmbH & Co OHG
  • KG (Kommanditgesellschaft), auch als GmbH & Co KG
  • Partnerschaftsgesellschaft und
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Daneben sind als Personengesellschaft noch folgende Gesellschaftsformen möglich:

  • stille Gesellschaft
  • Partenreederei (Neugründungen sind seit dem 25.4.2013 nicht mehr möglich)
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung[1]

Personengesellschaften sind keine juristische Personen. Sie verfügen lediglich über eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Diese eingeschränkte Rechtsfähigkeit bezieht nur darauf Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.[2]

Personengesellschaften zeichnen sich durch die persönliche Haftung der Gesellschafter sowie die Geschäftsführung durch die Gesellschafter aus. Bei Personengesellschaften kann sich die Haftung auch auf das Privatvermögen ausdehnen. Ausnahmen hierzu bestehen

  • bei der KG. Bei dieser Gesellschaft haftet der Kommanditist lediglich in Höhe seiner vertraglichen Einlage.
  • bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Hier ist die Haftung für entstehende Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine persönliche Haftung des einzelnen Partners ist ausgeschlossen. Eine persönliche Haftung der Partner für sonstige Verbindlichkeiten bleibt jedoch bestehen. Hierzu gehören z. B. Löhne, Mieten oder Beiträge.

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