§ 51a Abs. 2b EStG | Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört. |
§ 51a Abs. 2c EStG | Kirchensteuer-Abzugsverfahren
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§ 51a Abs. 2d EStG | Veranlagungspflicht zur Kirchensteuer bei fehlendem Steuerabzug; Veranlagungswahlrecht bei zu hohem Abzug. |
§ 51a Abs. 2e EStG | Regelungen zum Sperrvermerk
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