Der Datenabruf läuft wie folgt ab:

  • Das BZSt hat unter dem Ordnungskriterium der Steueridentifikationsnummer die steuerlichen maßgebenden Daten gespeichert. Diese Datenbasis ist insbesondere auch Grundlage für die elektrischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM). Zusätzlich werden Daten zur territorialen Ausdehnung der steuererhebenden Religionsgemeinschaft und der jeweilige Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft gespeichert. Aufgrund dieser Datenbasis können die Kirchensteuerabzugsmerkmale gebildet werden, welche durch das BZSt automatisiert bereitgestellt werden.
  • Einzelfragen zur Verfahrensanmeldung für die Abzugsverpflichteten werden auf den Internetseiten des BZSt beantwortet (www.bzst.de).
  • Unter Angabe des Geburtsdatums und der Steueridentifikationsnummer können die Daten vom Abzugsverpflichteten abgerufen werden. Für die Fälle, in denen die Steueridentifikationsnummer nicht bekannt ist, wurde eine Abfragemöglichkeit der Identifikationsnummer durch den Steuerabzugsverpflichteten geschaffen.
  • Für abzugspflichtige Kapitalerträge ist grds. eine jährliche Regelabfrage im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. vorgesehen, ob der Steuerpflichtigen zum 31.8. einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Die hiernach bereitgestellten Kirchensteuerabzugsmerkmale sind für den Steuerabzug des Folgejahres zugrundezulegen. Bei Erträgen aus Lebensversicherungen oder bei Begründung von Geschäftsbeziehungen ist darüber hinaus eine sog. Anlassabfrage vorgesehen. Auch hieraufhin werden die maßgebenden Abzugsmerkmale bereitgestellt.
  • Der Steuerpflichtige muss vor dem erstmaligen Datenabruf vom Abzugsverpflichteten auf den bevorstehenden Datenabruf hingewiesen werden, damit dieser die Möglichkeit hat, einen Sperrvermerk zu beantragen.[1]

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