Umtauschanleihen sind fest verzinsliche Anleihen, deren Zinssatz unter dem marktüblichen Zins zum Zeitpunkt der Emission liegt. Bei diesen Anleihen hat der Gläubiger bei Fälligkeit der Anleihe ein Wahlrecht, die Rückzahlung des überlassenen Kapitalvermögens zu 100 % oder die Übereignung einer vorher festgelegten Anzahl von bestimmten Aktien zu verlangen.[1]

Wandelanleihen (s. "Wandelanleihen") sind keine Umtauschanleihen in diesem Sinne. Während Wandelanleihen neben einer festen Verzinsung das Wahlrecht beinhalten, die Anleihe in Aktien des emittierenden Unternehmens zu wandeln, sehen Umtauschanleihen ein Wahlrecht zum Umtausch in Aktien fremder Unternehmen vor.

Bei Umtauschanleihen gelten die Regelungen zu Hochzinsanleihen mit Rückzahlungswahlrecht.

Ab 2009 unterliegt die Veräußerung/Einlösung der Abgeltungsteuer.

Werden Aktien geliefert, ist das Entgelt für den Erwerb der Forderung als Veräußerungspreis anzusetzen. Dieser Betrag stellt gleichzeitig die Anschaffungskosten der erhaltenen Aktien dar.[2]

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