Mikrofinanzfonds vergeben über Mikrofinanzinstitute Kleinkredite an Kleinstgewerbetreibende. Im Jahr 2007 wurden Mikrofinanzfonds auch in Deutschland aufsichtsrechtlich zugelassen.[1] Hiermit sollen die Entwicklungshilfe in Dritt- und Schwellenländern mit den Renditeerwartungen der Anleger kombiniert werden. Die Erträge werden nach dem InvStG besteuert (s. Investmentfonds).

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