Die Ausgabe von Belegschaftsaktien fällt i. d. R. nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Diese Aktien werden – zulasten des Gesellschaftsergebnisses – unentgeltlich an Arbeitnehmer ausgegeben. Da diesen dieser Vorteil "im Rahmen ihres Arbeits-/Dienstverhältnisses" zufließt, liegen hier regelmäßig Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[1] vor.[2]

Die Dividendengutschriften sind auch bei Belegschaftsaktien § 20 EStG zuzuordnen.

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