Bereits zum Abstimmen der Buchhaltungen werden diese Unterlagen benötigt:

  1. die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres bzw. Eröffnungsbilanz;
  2. Steuerbescheide und sonstige Steuerunterlagen (Prüfungsberichte, Kontoauszüge u. Ä.);
  3. den Zugriff zu sämtlichen Belegordnern der einzelnen Buchungskreise:

    1. Kasse,
    2. Banken,
    3. Eingangsrechnungen,
    4. Ausgangsrechnungen;
  4. sämtliche Monats- bzw. Quartalsauswertungen der Jahresbuchhaltung:

    1. Buchungsjournal, Grundaufzeichnung der Buchungssätze,
    2. Summen- und Saldenlisten,
    3. Umsatzsteuervoranmeldungen,
    4. Kontenblätter;
  5. Auswertungen der Nebenbuchhaltungen:

    1. Kassenbuch als Journal oder Tagesberichte,
    2. Offene-Posten-Buchhaltung - Saldenliste, Kontenblätter der Kontokorrentkonten, Offene-Posten-Liste,
    3. Wechselbuch,
    4. Lohnkonten der Lohnbuchhaltung.

Als weitere Arbeitsmittel sollten Ihnen zur Verfügung stehen:

  1. Vorräte-Inventar zum Jahresende mit den entsprechenden Belegen:

    Die Vorräte an Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zwar zum Ende des Wirtschaftsjahres, üblicherweise am 31.12., aufgenommen und vorab bewertet. Die Bewertungsabschläge und Wertaufholungen bleiben aber noch dem Jahresabschluss vorbehalten.

  2. Anlageverzeichnis/Anlagebuchhaltung

    Im laufenden Jahr wurde das Verzeichnis nicht fortgeführt, die ganze Arbeit bleibt also noch im Rahmen des Jahresabschlusses zu tun. Eine eigenständige Anlagebuchhaltung sollte jedoch zusammen mit der Finanzbuchhaltung abgestimmt werden.

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