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Jahresabschluss: Vorbereitung der Abschlussarbeiten

Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Werte aus der laufenden Buchhaltung sowie die Bestandsaufnahme zum Ende des Geschäftsjahres bilden das grundlegende Zahlenmaterial, aus dem die Vermögensübersicht des Kaufmanns erstellt und der Jahresgewinn oder Jahresfehlbetrag ermittelt wird. Die Buchführung muss für diesen Jahresabschluss vollständig und richtig vorliegen. Dafür sind viele Vorarbeiten und Prüfungen erforderlich. In diesem Beitrag wird erläutert, welche Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenzustellen sind und welche Vorjahreszahlen als Eröffnungsbilanzwerte vorgetragen werden müssen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach § 242 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. §§ 140 und 141 AO über § 4 Abs. 1 EStG nehmen Unternehmer auch steuerlich in die Pflicht, Bilanzen aufzustellen. § 246 HGB regelt die Vollständigkeit sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden, § 247 und folgende Paragrafen regeln den Inhalt und einzelne Posten der Bilanz. § 5 EStG bildet dazu das steuerliche Gegenstück. Bilanzansätze und Bewertungsvorschriften sind in den Einkommensteuerrichtlinien nachzulesen. So regeln R 5.3 und R 5.4 EStR 2012 die Aufnahme des Umlauf- und Anlagevermögens, R 6.13 EStR 2012 behandelt Geringwertige Wirtschaftsgüter.

1 Zusammenstellen der Unterlagen

Die Erstellung des Jahresabschlusses kann grundsätzlich in 3 Arbeitsschritte unterteilt werden:

  1. Zusammenstellen der Unterlagen (Abschluss vorbereiten) und Abstimmen der Buchführung
  2. Umbuchungen laufender Bewegungen und Erstellen der Abschlussbuchungen
  3. Aufstellen des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang und Lagebericht).

Es gibt bei den Jahresabschlussarbeiten...

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