Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR03 | SKR04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Verbindlichkeiten ggü. typisch stillen Gesellschaftern | 0760 | 3520 | Sonstige Verbindlichkeiten | |
Verbindlichkeiten ggü. atypisch stillen Gesellschaftern | 0770 | 3530 | Sonstige Verbindlichkeiten | |
Gewinnverfügungskonto stille Gesellschaft | 1709 | 3620 | Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten | |
Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei atypisch stiller Beteiligung | 2491 | 7398 | Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- oder Teilabführungsvertrages abgeführte Gewinne oder Erträge aus der Verlustübernahme | |
Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei typisch stiller Beteiligung § 8 GewStG | 2493 | 7399 | Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- oder Teilabführungsvertrages abgeführte Gewinne oder Erträge aus der Verlustübernahme |
So kontieren Sie richtig!
Die Buchung der Einlage des stillen Gesellschafters erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten ggü. typisch stillen Gesellschaftern" 0760 (SKR 03) bzw. 3520 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Buchungssatz:
Bank |
an Darlehen typisch stiller Gesellschafter |
Die Buchung des Gewinnanteils erfolgt auf das Konto "Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG" 2493 (SKR 03) bzw. 7399 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Gewinnverfügungskonto stille Gesellschafter" 1709 (SKR 03) bzw. 3620 (SKR 04).
Buchungssatz:
Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG |
an Gewinnverfügungskonto stille Gesellschafter |
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