Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Verbindlichkeiten ggü. typisch stillen Gesellschaftern 0760 3520   Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten ggü. atypisch stillen Gesellschaftern 0770 3530   Sonstige Verbindlichkeiten
Gewinnverfügungskonto stille Gesellschaft 1709 3620   Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten
Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei atypisch stiller Beteiligung 2491 7398   Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- oder Teilabführungsvertrages abgeführte Gewinne oder Erträge aus der Verlustübernahme
Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei typisch stiller Beteiligung § 8 GewStG 2493 7399   Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- oder Teilabführungsvertrages abgeführte Gewinne oder Erträge aus der Verlustübernahme

So kontieren Sie richtig!

Die Buchung der Einlage des stillen Gesellschafters erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten ggü. typisch stillen Gesellschaftern" 0760 (SKR 03) bzw. 3520 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Bank

an Darlehen typisch stiller Gesellschafter

Die Buchung des Gewinnanteils erfolgt auf das Konto "Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG" 2493 (SKR 03) bzw. 7399 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Gewinnverfügungskonto stille Gesellschafter" 1709 (SKR 03) bzw. 3620 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG

an Gewinnverfügungskonto stille Gesellschafter

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