Bei der Generalumkehr wird die Stornierung nicht auf der anderen Seite der ursprünglichen Buchung durchgeführt, sondern auf der gleichen Seite, aber mit einem Minuszeichen. Ein Differenzausgleich wird nicht vorgenommen.

Würden Sie einen Differenzausgleich vornehmen, würde das Konto zwar den zutreffenden Saldo ausweisen. Aber die Jahresverkehrszahlen wären "künstlich" erhöht. Dadurch könnten falsche Schlüsse hinsichtlich des Umsatzes gezogen werden.

Das DATEV-Programm erkennt eine Generalumkehr an dem Berichtigungsschlüssel "2".

 
Praxis-Tipp

Generalumkehrschlüssel bei DATEV

Den Generalumkehrschlüssel "2" setzen Sie an die 7. Stelle des Gegenkontos von rechts gezählt. Liegt kein Umsatzsteuerschlüssel vor, müssen Sie an der 6. Stelle des Gegenkontos eine "0" setzen.

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