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Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Sehr geehrte Damen und Herren,

im vergangenen Jahr lagen meine Umsätze unter 800.000 EUR. Da ich somit den Grenzwert für die Ist-Versteuerung nicht überschritten habe, kann ich gemäß § 20 Abs. 2 UStG meine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuern.

Ich beantrage deshalb, die Ist-Versteuerung zu genehmigen. Wenn ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie meinen Antrag genehmigt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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