Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden
1. |
in Form eines Sondervermögens nach § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder |
2. |
in Form einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital nach § 108 des Kapitalanlagegesetzbuchs. |
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