Um eine richtige, vollständige und nachvollziehbare Inventur zu gewährleisten, ist Folgendes zu beachten:

  • Sämtliche Aufzeichnungen sind mit Kugelschreiber bzw. Filzstift zu tätigen, Bleistifte sind nicht zulässig. Um bei abweichenden Ergebnissen der Zählung nachvollziehen zu können, welches Ergebnis von wem als richtig anerkannt wurde, empfiehlt sich die Verwendung verschiedener Farben.
  • Falsche Eintragungen sind zu streichen, das Korrigierte muss lesbar bleiben; die Korrektur muss in die Nebenspalte, oder, wenn dies nicht möglich ist, in eine Spalte tiefer geschrieben werden.
  • Aufnahmeteams und Kontrolleure müssen in ihren Tätigkeiten die aufzunehmenden bzw. zu kontrollierenden Artikel vollständig überblicken können; dafür sind Hilfsmittel (Leitern, Stapler, Schreibunterlagen, Sitzmöglichkeiten) einzusetzen.
  • Während der gesamten Inventuraufnahme sind Warenbewegungen nicht zulässig.
  • Auf beschriebenen Belegen werden nicht genutzte Zeilen und Spalten vor Rückgabe durchgestrichen.
  • Die genutzten Unterlagen sind durch den Zähler und Schreiber mit Datum und Unterschrift zu versehen.
  • Aktionsware (sowohl Warenbestände, bei denen die Aktion am Inventurtag endet, als auch Warenbestände, bei denen die Aktion über den Inventurtag hinaus weiterläuft) ist mit dem Normalverkaufspreis aufzunehmen. Bei Aktionen, die über den Inventurtag hinaus weiterlaufen, sind die Werbeabschriften nach Vor- und Nachinventur zu trennen.

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