Das Inventar für den Bilanzstichtag darf auch aufgrund einer permanenten Inventur aufgestellt werden.[1] Dabei ergibt sich der Bestand nach Art und Menge aus einer Lagerbuchhaltung. In der Bestandsbuchführung (Lagerbuch, Lagerkartei, Lagerdatei) müssen alle Bestände sowie die Zu- und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht, Maß) eingetragen und belegt werden.[2]

In jedem Wirtschaftsjahr müssen mindestens einmal durch körperliche Bestandsaufnahme die tatsächlichen Bestände mit den Sollbeständen in der Buchhaltung abgeglichen werden.[3] Die Prüfung braucht aber nicht für alle Bestände gleichzeitig zu erfolgen. Es empfiehlt sich, jeweils die Mindestmengen oder gar den Nullbestand eines Artikels vor einer Neubestellung zu prüfen.

Nach der Überprüfung sind die Buchbestände ggf. zu berichtigen und der Prüfungstag ist auf der Lagerkarte o. Ä. zu vermerken.[4]

Wie bei jeder Inventur müssen auch hier Aufzeichnungen über die Bestandsaufnahme in sog. Inventurlisten vorgenommen werden, die die aufnehmenden Personen abzeichnen müssen. Die Inventurlisten müssen auch bei der permanenten Inventur 10 Jahre lang aufbewahrt werden.[5]

Ausnahmen

Von der permanenten Inventur sind wiederum alle besonders wertvollen und alle durch unkontrollierten Schwund betroffenen Wirtschaftsgüter ausgenommen.[6] Dieses Verfahren eignet sich für alle Branchen bei denjenigen Unternehmen, bei denen ohnehin aufgrund einer Vielzahl von Gegenständen und Artikelumschlag eine Lagerbuchhaltung eingerichtet wurde.

 
Praxis-Tipp

Kombinieren Sie die Inventurmethoden

Die 3 beschriebenen Verfahren der Inventur – die Inventur zum Bilanzstichtag, die verlegte und die permanente Inventur – dürfen nach Belieben kombiniert werden, sofern die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.[7] Damit macht man sich die gesetzlich verordnete Arbeit so leicht wie möglich und die Bestandskontrolle ist so aktuell und informativ, wie man es für richtig erachtet.

 
Praxis-Beispiel

Kombination von verschiedenen Inventurmethoden

Im Autohaus XY findet die Jahresinventur von Fahrzeugen und Zubehör in der ruhigen Zeit gegen Ende Februar statt. Die Erfassung und Verwaltung der Ersatzteile und Betriebsstoffe erfolgen in einer Lagerbuchhaltung. Diese Bestände können deshalb über die permanente Inventur kontrolliert werden.

[1] Hierzu IDW HFA 1/1990 C. III.; Störk/Lewe, in Beck Bil-Komm., 13. Aufl. 2022, § 241 HGB Rz 35ff.; Petersen/Zwirner, in Handbuch der Rechnungslegung, A 220 Vorratsinventur Rz. 205 ff. (Stand 69. Lieferung 9/2022).
[3] BFH, Urteil v 11.11.1966, VI R 266/65, BStBl. III 1967, S. 113.
[4] IDW HFA 1/1990 C. III.
[5] Störk/LEWE, in Beck Bil-Komm., 13. Aufl. 2022, § 241 HGB Rz 36.
[6] IDW HFA 1/1990 C. III.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge