Privatpersonen sind grundsätzlich von der Auskunftspflicht befreit. Allerdings müssen Waren, die einheimische Unternehmen an Privatleute in anderen EU-Mitgliedstaaten gesendet haben sowie Waren, die von Privatpersonen in anderen EU-Ländern an deutsche Unternehmen geschickt werden, gemeldet werden. Hierfür ist das deutsche Unternehmen zuständig. Das bedeutet, dass Versandhändler, die nur an Privatpersonen liefern, auskunftspflichtig sind. Dies gilt allerdings nicht, wenn Privatpersonen die Waren selbst abholen oder abholen lassen und ins Ausland bringen.

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