Im Ausland erwirtschaftete Mieteinkünfte sind nach dem in § 2 Abs. 1 EStG verankerten Welteinkommensprinzip grundsätzlich im Inland steuerpflichtig. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob die Einkünfte aus einer individuell vermieteten Wohnung in einem konkreten Staat oder z. B. bei einem ausländischen Immobilienfonds aus verschiedenen Staaten bzw. Quellen stammen.

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