Das BMF hat am 10.12.2019 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der ATAD I und II Richtlinie vorgestellt: das ATADUmsG. Dieses enhält auch folgende Grundelemente im Bereich der Steuerentstrickung bzw. -verstrickung:

  • Ungeachtet der eigentlich nach der ATAD-RL in Art. 5 geregelten Milderung der Besteuerung durch Gewährung einer 5-jährigen "Zahlungsstundung" bleibt es für Fragen der Betriebstättenbesteuerung bei der bilanziellen Lösung, dem Ausgleichsposten nach § 4g EStG. Damit soll insbesondere vermieden werden, dass auf Ebene der Kommunen (z. B. im Fall einer GewSt-Zerlegung) gesonderte Stndungsanträge zu stellen sind.
  • Grundsätzlich Wertansatzverknüpfung mit dem ausländischen Entstrickungswert (Höchstgrenze: gemeiner Wert).
  • Übernahme der Widerrufsgründe der Richtlinie.
  • Möglichkeit der Forderung einer Sicherheitsleistung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge