Der Beitrag hat gezeigt, dass Unternehmen mehrere Möglichkeiten haben, Unsicherheit und Risiko in der Planung zu berücksichtigen. Letztlich stellen derartige Vorgehensweisen zunächst einen Schritt hin zur Umsetzung der in Deutschland in den letzten 20 Jahren erfolgten rechtlichen Änderungen dar. Nach der Etablierung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KontraG im Jahr 1998 wurde die Pflicht zu Risikomanagement und Risikocontrolling durch weitere Gesetze wie das UMAG und das BilMoG sowie den DCGK ergänzt.

Die Integration von Unsicherheit und Risiken in die Planung ist andererseits jedoch auch Teil einer modernen, zukunftsgerichteten Unternehmensführung, die sich durch Abwägung eines Chancen-Risiko-Profils auszeichnet, das auf das jeweilige Unternehmen und dessen Voraussetzungen abgestimmt ist. Als ein Instrument, das im Rahmen der Ableitung eines geeigneten Risiko- sowie Chancenappetits auf das Unternehmen genutzt werden können, gilt die Issue-Impact-Matrix von Wilson (Abb. 8).[1] Die Matrix unterscheidet die beiden Achsen

  • Einfluss auf das Unternehmen sowie
  • Wahrscheinlichkeit der Entwicklung

und kann Entscheidern dazu dienen, die Grenzen zwischen "muss nicht handeln", "kann handeln" und "muss handeln" für das Unternehmen in Bezug auf Unsicherheit und Risiko individuell festzulegen.

Abb. 8: Issue-Impact-Matrix für das Risikomanagement[2]

Die Festlegung der Grenzen der beiden Achsen muss hierbei für jedes Unternehmen individuell erfolgen und legt so den Chancen- und Risikoappetit fest.

[1] Vgl. Wilson, 1983.
[2] Eigene Darstellung in Anlehnung an Wilson, 1983; Becker, 2013, S. 194.

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