Je höher der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen (= Bilanzsumme) ist, desto höher ist das Unternehmerrisiko und desto geringer ist die Unternehmensflexibilität.

Dieses Verhältnis sagt allein nichts über mögliche Insolvenzgefahren aus, da es Branchen gibt, die anlageintensiver sind als andere. Um zu einer aussagekräftigen Beurteilung zu kommen, ist dem Anlagevermögen das langfristig dem Unternehmen zur Verfügung stehende Kapital (= Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital) gegenüberzustellen. Dieses Verhältnis ist unter dem Begriff der "Fristenkongruenz" bekannt.

Fazit: Ist das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital gedeckt, besteht nur eine geringe Insolvenzgefahr – zumindest in diesem Bereich.

 
Praxis-Tipp

Analyse des Anlagevermögens

Im Rahmen einer Analyse des Anlagevermögens kann dieses in betriebsnotwendiges und nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen aufgeteilt werden. Das betriebsnotwendige Anlagevermögen wird i. d. R. niedriger sein als das tatsächlich vorhandene Anlagevermögen. Denn in den Positionen des Anlagevermögens sind Werte enthalten, die für zukünftige Entwicklungen des Unternehmens vorgehalten werden (müssen).

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