Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Befugnis, über das Vermögen der Gesellschaft zu verfügen, vollständig auf den Insolvenzverwalter über. Er tritt in alle Rechte sowie Pflichten des Unternehmens ein und führt die Geschäfte. Wesentliche Aufgabe des Verwalters ist die optimale Verwertung der Masse und die anschließende Verteilung an die Gläubiger. Unter Umständen gehört es daher beispielsweise auch zu seinen Pflichten

  • Schadensersatz- und Haftungsansprüche durchzusetzen,
  • Gegenstände oder Rechte zu veräußern.

Als besonderes Rechtsinstrument, das der Insolvenzverwalter zur Verfügung hat, kommt

Sie soll Abflüsse aus dem Schuldnervermögen vor Eintritt der Insolvenz an einzelne Gläubiger rückgängig machen, um das Prinzip der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger nach ihrem Rangverhältnis zu wahren. M.a.W. eine Gläubigerbenachteiligung soll korrigiert werden.

 
Praxis-Tipp

Verantwortung des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter darf zur Durchführung dieser Aufgaben auch Mitarbeiter einsetzen, sog. Schattenverwalter. Er selbst bleibt allerdings immer Ansprechpartner bei Problemen und ist für das Verfahren verantwortlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge