Aufgabe und Ziel der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ist zum einen die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Die Ermittlung von Verrechnungssätzen ermöglicht dem Betrieb die Überprüfung, ob eine bestimmte Leistung, z. B. Energie, Werkzeuge, Reparaturen oder Instandhaltung, günstiger selbst hergestellt werden kann oder wirtschaftlicher von Dritten zu beziehen ist. Zum anderen ermöglicht erst die Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung eine verursachungsgerechte Kalkulation.

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