Enthält der Dienstvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers bisher keine Aussagen dazu, dass er alle steuerfreien Leistungen erhalten kann, die das Gesetz für Arbeitnehmer vorsieht, muss die Gesellschafterversammlung der Änderung oder Ergänzung des Dienstvertrags zustimmen[1]. Das BMF stützt sich hierbei auf das Urteil des BGH vom 25.3.1991[2], wonach die Gesellschafterversammlung einer GmbH außer für den Abschluss und die Beendigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers auch für dessen Änderung zuständig ist, soweit keine anderweitige Zuständigkeit (z. B. nach der Satzung) bestimmt ist. Vertragsänderungen, die nicht vom zuständigen Organ vorgenommen worden sind, sind nach dem BGH-Urteil zivilrechtlich nicht wirksam zustande gekommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge