Ein geschlossener Immobilienfonds ist meist eine Personengesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Ein offener Investmentfonds ist dagegen ein Sondervermögen (Investmentvermögen), aus dem die Anteilscheininhaber Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen.
Für geschlossene Immobilienfonds gelten die allgemeinen Vorschriften für die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften und für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, insbesondere §§ 7, 9, 21 EStG. Darüber hinaus kann ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG gegeben sein. Für offene Investmentsfonds ergibt sich die Besteuerung nach den Bestimmungen des InvStG. Dieses ist mit Wirkung ab 1.1.2018 umfassend geändert worden.
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