Rz. 184

Die Kapitalerhöhung wird i. d. R. durch Zuführung neuer Mittel erfolgen.

 

Rz.

Die Zuführung neuer Mittel bedeutet Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Steuerliche Besonderheiten ergeben sich nicht. Das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen wird durch die Einlage nicht berührt. Ein eventuelles Aufgeld (Agio) stellt sich ebenfalls als gesellschaftsrechtliche Einlage dar. Die mit der Ausgabe der neuen GmbH-Anteile verbundenen Aufwendungen sind in voller Höhe Betriebsausgaben.

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